offener-Brief-Thekla-Walker-Windatlas-270623Die Minister der Länder schwören bei ihrem Amtsantritt ihr Wirken nach Recht und Gesetz zum Wohle des Volkes einzusetzen. So werden in Baden-Württemberg die Minister im Landtag eingeschworen auf die Formel:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Landtag von Baden-Württemberg ruft hierzu in einer Sitzung zur Vereidigung der Minister auf. So geschehen auch zur Regierungsbildung am 12. Mai 2021.

Die Konsequenz daraus müsste sein, dass wenn Erkenntnisse bekannt werden, die sich zum Nachteil der Bevölkerung entwickeln, dann die Minister einschreiten müssten, um eine solche negative Entwicklung zu stoppen.

Wie wir schon in unserem Beitrag „Der baden-württembergische Windatlas – eine Mogelpackung?“ gezeigt haben, könnte der von der Landesregierung herausgegebene Windatlas 2019 weit überhöhte Werte für die Windleistungsdichte zur Windenergienutzung ausweisen.

Maßgeblich beteiligt waren der Bundesverband Windenergie als Vertretung der Windkraftindustrie und die privatwirtschaftlich agierende Firma AL-PRO, die die Modellierung der Daten entwickelte.

Dadurch könnte im Windatlas die Erwartungshaltung genährt werden, dass sich in Baden-Württemberg die Windenergieausbeute aus unseren naturnahen Landschaften lohnen würde.

Dies kann zu Investitionen führen, die im Nachhinein zum Ruin von Betreiberfirmen oder auch Privatinvestoren führen können. Die Planer haben dann verdient. Die Folgen der fehlenden Wirtschaftlichkeit müssen zwangsläufig von der Allgemeinheit getragen werden.

Auch führt es zur fehlerhaften Abwägung der öffentlichen Belange. Das Umweltministerium 2019 weist darauf hin, dass eine Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² als Beurteilungsgrundlage zur Abwägung des Windenergieausbaus und Klimaschutzes gegenüber anderen öffentlichen Belangen, wie Natur- und Landschaftsschutz, dienen soll. Doch in der Realität wird dieser Wert kaum erreicht, wie die Studie nachweisen will. Damit entstehen vermehrt Schäden an den Eingriffen in unsere Naturräume.

Dies haben wir bereits in einer Einwendung zu einer Anhörung zum Zielabweichungsantrag des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis zur Errichtung von drei Windenergieanlagen auf Gemarkung Welzheim/Plüderhausen (WN-29) gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart argumentiert. Allerdings ohne Erfolg.

Deshalb hat der Verein Mensch Natur nun einen offenen Brief verfasst, um die Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg, Thekla Walker, an ihren Amtseid zu erinnern.

Gerne darf dieser Brief auch an weitere Staatsminister, Beamte, Bürgermeister und Bürgervertreter verteilt werden, um unserem Dienstpersonal „Beine zu machen“.

Der offene Brief an Umweltministerin Thekla Walker kann hier heruntergeladen werden:

Unsere Einwendung zur Anhörung zum Zielabweichungsantrag des Rems-Murr-Kreises steht hier zum Download bereit:

Stellungnahme-Anhorung-140523