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Natur und Landschaft

Langenhorn-Nissenshoern-18042010

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 1 Grundgesetz

Daraus abgeleitet sind weitere Gesetze, wie das Naturschutzgesetz. Auch die Landesgesetze müssen sich dieser Priorität beugen.

Dementsprechend heißt es im §1 des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg, dem „Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft“, zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

„Natur und Landschaft sind aufgrund ihren eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen und Erholungsraum des Menschen ... so zu schützen, ... zu gestalten, zu entwickeln ... daß ... 3. die biologische Vielfalt einschließlich der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur  und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung auf Dauer gesichert werden.“

Keinem anderen Industriezweig wie der Windindustrie gestattet man nun, derart intensiv unsere letzten freien Naturräume zu besetzen. Unterstützt von einem System von Gesetzen und Verordnungen, die keine sinnvolle Steuerung zulassen, und mit einer massiven Zwangsfinanzierung aus der Bevölkerung. So eine Politik ist in unseren Augen skandalös.

Was dies bei einem nach Wachstum strebenden Wirtschaftszweig mit Hilfe der Privilegierung im Baugesetz für die Menschen und für die Landschaften bedeutet, kennt die betroffene Bevölkerung der nördlichen, und dadurch vom Wind besser gestellten Bundesländer. Wir möchten Ihnen einen Eindruck nicht vorenthalten:

Link zu Bilder aus Norddeutschland.

Gelebter Naturschutz

Silberreiher-AusschnittkleinWenn Ihnen die Natur in Ihrem Heimatort am Herzen liegt, dann können sie aktiv mithelfen, die Fauna und Flora zu schützen. Jedesmal, wenn Sie rausgehen um spazieren zu gehen, vielleicht um den Hund auszuführen oder um frische Luft zu schnuppern kann man mit wachsamem Auge und offenem Ohr einige Besonderheiten entdecken. Grundlage hierfür bieten Bestimmungsbücher für Vögel oder Pflanzen.

Auch wir vom Verein Mensch Natur beobachten bei Wanderungen oder Spaziergängen in unserer Umgebung aufmerksam, was um uns herum vorgeht. Vor allem kann man bei Vögeln neben den kleinen Singvögeln auch Großvögel entdecken, wie den Graureiher, den Silberreiher oder man sieht des Öfteren einen Mäusebussard ansitzen und wegfliegen. Oft sind Falken zu entdecken oder man gerät in den Starenzug. Aber auch Rotmilane sind imposante Vögel, die einem sofort ins Auge stechen. Eine Besonderheit bietet die Kornweihe, die sehr scheu ist und mit auffälligen Flugmanövern dicht über die Wiesen jagt.

Falke-AusschnittkleinStarenzugkleinSchlafbaum-von-RotmilanenKornweihe-006

 

 

 

 

Jeder Naturraum ist anders gelagert. Mal sind es alte Wälder mit einem großartigen Ökosystem, dann wieder trockene Hochebenen mit Lerchen, Greife, Sommergäste und Wintergäste. Auch Feuchtgebiete wie Moore und Seenlandschaften haben ihre eigene Flora und Fauna. Aber auch landwirtschaftlich genutzte Landschaften gehören zu unserem Kulturraum. Selbst dort wird über die Bewirtschaftung und Fruchtfolge ein Lebensraum für Tiere geschaffen.

Sie sind alle schützenswerte, natürliche Lebensgrundlagen, die nach dem Grundgesetz Artikel 20a von unseren Verwaltungsorganen und politischen Vertretern geschützt werden sollten. Dies einzufordern gehört zu unseren Aufgaben.

Nehmen Sie einen Block mit und eine kleine Kamera. Notieren Sie die Beobachtung. Fotografieren Sie wenn möglich. Oft reicht ein Smartphone mit Zoom-Funktion. Aber eine kleine Kompaktkamera mit einem Zoom-Objektiv tuts auch. Melden Sie Ihre Beobachtung von Vögeln anschließend im Portal von Ornitho ab. Dieses Portal wird vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) betrieben und will mit weiteren Partnern aus Luxemburg und der Schweiz einen Überblick verschaffen über die avifaunistischen Ereignisse in unseren Landschaften. Diese stehen dann den Naturschutzverbänden und Behörden öffentlich zur Verfügung.

Wenn Sie darüber hinaus die untere Naturschutzbehörde in Ihrem Landratsamt informieren, dann können Sie erreichen, dass Ihr Gebiet, das sie beschützen wollen, auch entsprechend bei den Behörden dokumentiert ist.

Wir tun dies regelmäßig in Form einer kleinen Präsentation. Auch weisen wir mit einem Anschreiben darauf hin, dass es dort einen unverhältnismäßig großen Eingriff in die Naturräume bedeutet, sollten diese Naturräume mit Windenergieanlagen industrialisiert werden.

Beispiele unserer Beobachtungen können Sie unter den nachfolgenden Links herunterladen.

 

Wir betonieren und betonieren - Großbaustelle im Wald

DSC00028bearbKaum jemand wird bewusst sein, was alles an Aufwand getrieben werden muss, um eine Industrieanlage für Windstromgewinnung zu errichten. Nun entstehen technische Bauten nicht einfach so mühelos von selbst. Und schon gar nicht mitten im Wald.

Wir vom Verein Mensch Natur haben uns schon früh Gedanken gemacht, welchem Stress beim Bau von solchen Anlagen die Natur und auch die Anwohner einer solchen Baustelle ausgeliefert sind. Unter dem Link zur Bürgerinitiative Stauferland kann man den Beitrag zu Schallausbreitung, Infraschall und Lärm anschauen. Allerdings ist diese Homepage nicht mobilgerätetauglich. Dennoch empfiehlt sich ein Blick.

Das gute und das böse Sterben

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Das Komitee gegen den Vogelmord e.V. hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine 41 seitige Broschüre herausgegeben mit dem Titel „Illegale Greifvogelverfolgung – erkennen, verfolgen, verhindern“. Ausführlich wird die Gesetzeslage beschrieben, die kriminellen Machenschaften und deren Motivation. Einzig auf Seite 27 wird auf die Greifvogelverfolgung aufgrund dem Bau von Windkraftanlagen eingegangen.

Zitat: “ In diesem Zusammenhang ist es besorgniserregend, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Verfolgungsaktionen im Bereich von geplanten Windenergieanlagen beobachtet wurden.“

Die Mär vom Nothalt

RotorBei einer Windenergieanlage bewegen sich Anlagenteile im bestimmungsmäßigen Betrieb im öffentlichen Raum. So etwas stellt nach der europäischen Maschinenrichtlinie eine Gefährdungslage dar und muss im allgemeinen Maschinenbau durch eine Risikoanalyse erkannt und konstruktiv Abhilfe geschaffen werden.

Die Anlagenbauer und Betreiber versichern lautstark, dass alles getan werde, diesem Umstand gerecht zu werden. So sollen Vogelerkennungssysteme installiert werden, um die Anlage „abzuschalten“, wie es so schön heißt, um Kollisionen von Großvögeln zu vermeiden.

Kann aber so ein System die Gefährdung entschärfen?

 

 

 

Landschaft als sinnliches Erlebnis

Landschaftsbezüge stellen einen wichtigen Teil unserer Kultur dar. Der Mensch orientierte sich über Jahrtausenden an den Gestirnen. Hierzu wurden Kalendarien wie Stonehenge geschaffen oder es dienten die vorhandenen Landschaftsmarken der Einteilung des Jahreslaufes und der Bestimmung der religiösen Feste.

Heute gerät dieses Wissen und die Erkenntnis jedoch immer mehr in Vergessenheit. Landschaften werden im Zuge der Technisierung auf Nutzwerte reduziert. Die Energiegewinnung aus den Landschaften fordert ihren Preis. Wind- und wetterabhängige Stromerzeugung mit riesigen Maschinen in exponierter Lage konterkariert die sonst so propagierte Wertigkeit von Kultur, Natur und Landschaft.

Am Beispiel des Windparks Lauterstein in Baden-Württemberg lässt sich die von den Behörden und der Windindustrie nicht bedachte Zerstörung von Landschaftsbezügen deutlich zeigen. Der Windpark liegt in einem Landschaftsgebiet der Schwäbischen Alb. Dieses grenzt an den Albtrauf und seine vorgelagerten Berge und Täler. Bekannt sind der Hohenstaufen, der Stuifen und der Rechberg als die Dreikaiserberge am Limes und im Stauferland.

Nach neueren Beobachtungen beinhaltet diese Landschaft auch ein Kalendarium zur Sonnenbeobachtung und zur Bestimmung der Jahreszeiten. Gemutmaßt wird, dass diese Landschaft in frühgeschichtlicher Zeit einen besonderen kulturellen Status hatte. So befinden sich überlieferte Kultplätze, die heute noch als Wallfahrtsstätten genutzt werden auf dem Bernhardusberg, in Schwäbisch Gmünd am St. Salvator und in Hohenrechberg.

Blickt man z. B. vom St. Salvator zur Wintersonnwende auf den Sonnenaufgang über dem Bernhardus, dann befindet sich dahinter der Windpark von Lauterstein. Blickt man an der Tag- und Nachtgleiche vom Hohenstaufen zum Sonnenaufgang über dem Stuifen, dann sieht man direkt in das Windindustriegebiet nach Lauterstein. Das heißt, hier wird dem Menschen eine meditative, kultur- und sinnstiftende Landschaftserfahrung genommen.

Unser Mitglied Ewald Nägele hat hierzu Videos gemacht, die er in seinem Youtube-Kanal unter der Playlist "Landschaftsbeziehungen" veröffentlicht hat. Bitte beachten Sie auch die Beschreibungen unter den Videos.

Mord-im-Wald

Quo vadis Landschaft

Landschaft als sinnliches Erlebnis. Die alten Meister aus vergangenen Zeiten haben sie noch auf Leinwand gemalt. Die fließenden Linien des Horizonts, die Lichtstimmungen über den Hügeln. Die Farbigkeit der Felder. Und darin klein und unscheinbar, die Dörfer mit ihren Menschen. Kirchtürme markierten ihr Zentrum. Bilder, die beruhigend wirken. Der Mensch eingebettet in den Lauf der Natur. „Und der Herr sah, dass es gut war.“, so heißt es in der Schöpfungsgeschichte.