EWende-unntzteuertodlichWährend in Norwegen Greta Thunberg gegen Windräder protestiert, die die Lebensgrundlage und somit die Rechte der indigenen Bevölkerung verletzen sollen, wird in Deutschland, und sogar in der EU Tabula rasa gegen Bürgerrechte und Selbstbestimmung gemacht. Man hat wohl bei der Umsetzung der Maßnahmen der Corona-Pandemie gelernt und festgestellt, dass mit der Ausrufung eines Staatsnotstandes sämtliche Rechte der Bevölkerung im Handstreich genommen werden können.

 

 

 

 

 

Mit dem Ausrufen des EU-weiten Energienotstandes hat man nun ein Gesetzeswerk verabschiedet, das sämtliche Schutzrechte für die Natur, aber auch für die Bevölkerung aushebelt. Werte wie die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU, die mühsam erstritten wurden, und selbst das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prägen, werden einer Lobby geopfert, die sich industriell der energetischen Ausbeutung unserer letzten Naturräume verschrieben hat.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) zum beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ist seit dem 01.01.2023 in Kraft und wird von der Windlobby und unseren Politikern lautstark begrüßt. Die Bundesregierung hat sofort mit dem sog. „Wind-an-Land-Gesetz“ zu Änderungen im Baugesetz, des EEG und des Naturschutzgesetzes reagiert. Der vom Grundgesetz garantierte Schutz der Lebensgrundlagen, Naturschutz und Bürgerbeteiligung sind damit passé.

Die Berliner Zeitung titulierte am 01.02.2023: „Habeck pfeift auf Bürger-Beteiligung und Umweltschutz

Selbst der Bundeskanzler will nun tatkräftig mit anpacken und verspricht „4 bis 5 Windräder am Tag“. Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT hat hierzu mit einem interessanten Beitrag reagiert.

Gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung äußerte sich der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann: "Der Ausbau der Windenergie ist von öffentlichem Interesse und im Sicherheitsinteresse des Landes. Die Grundsatzdebatte beim Thema Windkraft ist beendet. Wir werden das Tempo beim Ausbau beschleunigen!“

Zeitgleich zur EU-NotfallVO trat in Baden-Württemberg das neue Klimaschutzgesetz in Kraft.

Dieser Aktionismus wird selbst den bisher treu der politischen Linie folgenden Naturschutzverbänden zuviel. Der NABU Niedersachsen beschwert sich: „EU-Notverordnung hebelt Naturschutzrechte aus“.

Selbst dem grünen Urgestein Otto Schily wird’s zu bunt. Siehe auch in unserem Beitrag „Es dämmert

Gegen die Umsetzung der Notverordnung ins Bundesgesetz wehrt sich eine Petition an den Wirtschaftsminister Habeck, „Stoppen des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WKA's an Land.“ Diese kann noch unterzeichnet werden.

Die Naturschutzinitiative (NI) hat sich zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) in einer Pressemitteilung gegen die Pläne des Wirtschaftsministers gewandt.

Rechtsanwalt Armin Brauns, ein wackerer Streiter für Demokratie und Rechtsstaat gibt auf seiner Homepage einen Zusammenfassender Überblick über Gesetzesänderungen 2022/23.

Gemeinsam mit Partnerorganisation aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Schweden wird die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT europarechtliche Schritte einleiten. Hierzu wurde formgerecht einen „Antrag auf interne Überprüfung“ an den Rat der Europäischen Union eingereicht, in dem die Frage der Vereinbarkeit der Notfallverordnung mit zahlreichen europäischen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie sowie der Aarhus-Konvention, aufgeworfen wird.

Aarhus-Konvention-II