Politiker-mit-AktDie Politik reformiert in aller Eile, was das Zeug hält...

Nur die Richtung scheint nicht so klar zu sein. So soll auch eine Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) erfolgen. Die Bundesregierung verlautbart in ihren aktuellen Mitteilungen vom 29.07.2026: "Energiepolitik: Planbar, effizient und sicher - Die Bundesregierung hält an den Ausbauzielen bei den Erneuerbaren Energien fest. Aber die Energie muss auch sicher und bezahlbar sein. Aus diesem Grund hat das Kabinett heute zwei umfassende Gesetzesentwürfe beschlossen."

Die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket soll den Focus der Energiepolitik auf Planbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit richten. Man will den Energiesektor der Erneuerbaren stärker am Markt und am Strombedarf ausrichten. Im Referentenentwurf zum EEG 2027 heißt es dann:

"Der Referentenentwurf hält an den Zielen des EEG fest, insbesondere am Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst. Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, sind zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt 12 Gigawatt vorgesehen."

Weiter wird vorgesehen: "Um die Kosteneffizienz des Ausbaus der Solarenergie zu stärken, wird zukünftig ein stärkerer Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen gelegt. Zudem werden die Ausbaumengen im Bereich der Bioenergie gegenüber dem bisherigen Niveau erhöht, um insbesondere flexiblen Biogasanlagen als Ergänzung von Windenergie- und Solaranlagen eine Perspektive zu bieten."

Es wird zwar davon gesprochen, die Förderungen für bestimmte Anlagen abzubauen und sie in den Strommarkt überzuführen. Auch sollen dann "...in Zeiten hoher Strompreise Zusatzerlöse von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeschöpft werden." - jedoch alles in Projektion auf die Zukunft mit dem indizierten Ziel "...die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber zu stärken und den Zubau von Speichern anzureizen."

Allerdings dürfte der Spagat zwischen einem forcierten Ausbau und der tatsächlichen Ausrichtung am Strommarkt kaum zu schaffen sein. Die grundlegende Problematik der dezentralen Einspeisung, des Überangebots und des Mangels mit den daraus resultierenden hohen Systemkosten wird durch die Novelle nicht gelöst. Im Gegenteil. Wie die Bundesregierung in Ihrer Mitteilung zusammenfasst, sollen die Ausschreibungen und die Korrekturfaktoren zur Vergütung für eine geminderte Standortgüte, also im Süden Deutschlands, erhöht werden:

"Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

  • Es werden zusätzliche 12 GW Wind an Land ausgeschrieben. Dieser zusätzliche Ausbau soll dort stattfinden, wo er gebraucht wird. Die Bedingungen für Windenergie im Süden werden damit deutlich verbessert." 

Bisher wurde im § 36 h EEG die Einspeisevergütung bei einem 50%-Standort mit dem Faktor 1,55 erhöht, nach der Novelle soll es der Faktor 1,65 sein. Im Referentenentwurf heißt es:

"... für Anlagen in der Südregion ein Gütefaktor von 50 Prozent oder höher anzuwenden ist ...

... Der Korrekturfaktor beträgt
1. oberhalb des Gütefaktors von 150 Prozent 0,79,
2. für Anlagen in der Küstenregion unterhalb des Gütefaktors von 80 Prozent 1,16,
3. für Anlagen in der Region Mitte-Nord unterhalb des Gütefaktors von 70 Prozent 1,29,
4. für Anlagen in der Südregion unterhalb des Gütefaktors von 50 Prozent 1,65 [Hervorhebung durch VMN] und
5. für sonstige Anlagen unterhalb des Gütefaktors von 60 Prozent 1,42.
..."

Erkennbar ist, dass die Korrekturfaktoren beibehalten werden, bis auf Anlagen der Südregion, die mit einem höheren Korrekturfaktor den Ausbau im Süden Deutschlands beschleunigen sollen. Somit scheint es fraglich, ob die heren Ziele, die der Novelle zugeschrieben werden, auch zu erreichen sind.

Der Referentenentwurf mit seinen 306 Seiten konnte in der geforderten Eile nicht auf seine tatsächlichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft geprüft werden. Die Verbände-Anhörung sollte innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen sein. Dies bemängelte die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT in ihrer Stellungnahme vom 22. Juli zum Entwurf. Diese beschreibt grundsätzliche Mängel und kann hier angesehen werden:

https://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2026/07/Vernunftkraft-Stellungnahme-zum-EEG-2027.pdf