Im April 2021 sorgte die Schlagzeile „Viel Lärm um Nichts“ in der „Zeit“ bei den Windkraftbefürwortern für Furore. Der Erlanger Physik-Professor Martin Hundhausen behauptete dort, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) den Infraschall um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzen würde. Dies war für Windkraftplaner der Beweis, dass die von Windkraftgegner viel zitierte Studie damit aufzeigt, dass die Infraschallbeschwerden der Anwohner nicht real sein können.

Allerdings saß die „Zeit“ damit einer Finte des Solarpioniers und Streiters für Erneuerbare Energien auf. Denn diese theoretische Umrechnung der empfangenen Infraschall-Signale der Messboxen des BGR in Schalldruckpegel [dB] war gar nicht notwendig und für die Ergebnisse der Studie irrelevant. Sie hatte nur den Sinn, eine physikalische Vergleichbarkeit der Signale zu den Schalldruckemissionen der Maschine herzustellen. Die in den Messboxen gemessene Stärke der Schwingungssignale [Pa] von Windenergieanlagen bleibt dabei unberührt.

Das BGR wollte damit nur einen Zusammenhang herstellen zwischen den Infraschall-Signaturen der Messboxen zu den Betriebszuständen der Windkraftanlage. Hier ein Auszug aus der Projektbeschreibung zu den Beobachtungen auf der Homepage des BGR, Stand vom 27.04.2021. Inzwischen wurde die Seite überarbeitet. Weitere Erkenntnisse über Infraschallemissionen an Windindustrieanlagen gibt es in der Expertensuchfunktion des BGR. Dort findet sich auch die hier gezeigte Luftdruckzeitreihe.

Infraschall-BGR

Damit bleiben die Wirkungen auf die Gesundheit der Anwohner trotzdem real und müssen ernst genommen werden.

Ein Gericht in Frankreich hat diesbezüglich reagiert und den Anwohnern in der Beschwerdeführung gegen die Betreiber Recht gegeben. Die dritte Kammer des Berufungsgerichtes in Toulouse hat einem Ehepaar Schadensersatzforderungen zugesprochen, die diese beim Betreiber eines Windparks einforderten. Die FAZ berichtete: „Das Urteil gegen die Betreiber eines Windparks im Naturpark Haut-Languedoc sorgt in Frankreich für Aufsehen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat ein Berufungsgericht in Toulouse Anwohnern das Recht auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Geklagt hatte ein belgisches Ehepaar, das in einer kleinen Gemeinde in dem Naturpark im Jahr 2004 ein altes Bauernhaus erworben hat. 700 bis 1300 Meter entfernt von ihrem Grundstück wurden in den Jahren 2008 und 2009 sechs Windkraftanlagen errichtet…“

Das Thema Lärmbelastung von Windindustrieanlagen ist nun im Europäischen Parlament gelandet.

Am Mittwoch, 13. Juli 2022, fand eine Anhörung im Europäischen Parlament statt. Patrice d'Oultremont aus Belgien vertrat die Gruppe, die die Petition eingereicht hat. Es sind Initiativen aus Frankreich, Belgien und Deutschland, die sich zusammengeschlossen und eine Petition zur Bewertung von Belastungen durch Windindustrieanlagen initiiert haben.

Vent de raison / Wind met redelijkheid Belgien, Vent de colère und Fédération environnement sustainable Frankreich und die deutsche Bundesinitiative Vernunfkraft werfen die Lärmproblematik und die mit schädlichem Lärm verbundene Belastung in einer allgemeinen Fragestunde im Europäischen Parlament auf.

Der Verein Motvind Sverige aus Schweden berichtet darüber:

„Anhörung im Europäischen Parlament am 13. Juli mit Forderungen nach Regeln für Windkraftlärm.

Organisationen aus verschiedenen EU-Ländern fordern Regeln für den Lärm von Windkraftanlagen. Die Arbeit hat zu einer Petition und einer Anhörung im Europäischen Parlament geführt.

Diese Petition fordert das Europäische Parlament auf, auf der Grundlage unabhängiger Wissenschaft und geeigneter Referenzen Bedingungen für Vorschriften zur Bewertung und Reduzierung des Lärms von Windkraftanlagen sowie zur Gewährleistung ihrer Kontrolle auszuarbeiten. Lärmemissionen von Windkraftanlagen umfassen Infraschall und hörbare Geräusche, die unzählige Bürger in der gesamten Union betreffen, insbesondere in ihren Wohnungen…“

Hier geht es zu der deutschen Übersetzung des Berichts.

Ein Mitschnitt der Anhörung, veröffentlicht auf Youtube, kann hier angeschaut werden: