Das Bankhaus M. M. Warburg & Co. analysierte in einer detaillierten Studie 2003 folgendes:

  • Technische Defekte, Ausfall von Sensoren und vieles mehr, aber auch das Heißlaufen von Lagern mit nachfolgendem Brand der Gondel. Ein Löschen in 150 Metern Höhe ist nicht möglich. Bedenkt man jedoch, dass WKA ca. 200 – 1000 Liter Hydrauliköl in der Gondel beinhalten, wird das Risiko für Waldbrände und Grundwasserverunreinigungen deutlich.
  • Leckagen werden häufig gemeldet.
  • Blitzeinschläge mit Brandfolge kommen häufig vor, trotz Blitzschutz. Das Risiko von Blitzeinschlägen ist in Mittelgebirgslagen doppelt so hoch wie im Flachland. (Beispiel: Zerstörung eines Rotorblattes Anfang Jan. 2012 in Simmersfeld).
  • Eiswurf und Eisabfall stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Eisansatz an den Rotoren beginnt schon bei ca. 3° C. Bei sich drehenden WKA werden Eisstücke weggeschleudert. Flugweiten von mehreren 100 Metern sind bekannt. Auch bei stehenden WKA besteht die Gefahr des Eisabfalls unterhalb des Durchmessers vom Rotor. Eiswurf verursacht auch Bestandesschäden in Waldlagen. Schadensfälle in Mittelgebirgslagen sind 4 – 5mal so hoch wie im Flachland. Ausfallzeiten sind sogar 20 mal höher als im Flachland. Das Eiswurfrisiko mit der entsprechenden Beschilderung schränkt das freie Betretung srecht des Außenbereichs erheblich ein.
  • Schadensfälle durch Sturm und Turbulenzen sind im bewegten Gelände 3 – 4 mal so hoch wie im Flachland. Hier müssen die erst seit kurzer Zeit bekannten Fundamentschäden erwähnt werden, deren Behebung äußerst kostenintensiv sind.
  • WKA in Straßennähe lenken den Blick des Autofahrers ab und führen immer wieder zu Verkehrsunfällen. Auch der ADAC hat hier Vorbehalte.

Eisabwurf

Gefahrenschild an einer Anlage mit 70 m Nabenhöhe. Foto BI-Stauferland

Sicherheitsabstände zu Straßen, Erholungseinrichtungen und Wegen von mindestens 400 m sind zum Schutz der Bevölkerung notwendig und sind im Genehmigungsverfahren nicht verankert.

Bericht einer einstürzenden Windkraftanlage in Hessen hier.

Bericht über eine brennende Windkraftanalage in der Ostermarsch hier.

Rotorblatt an Windrad in Bremerhaven abgeknickt: https://www.nonstopnews.de/meldung/15387

Siemens hat in den USA Qualitätsprobleme mit Windradflügeln: http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_64674634/siemens-verliert-durch-windradpanne-rund-100-millionen.html

In Lahr ist eine Windkraftanlage in Brand geraten. Die Feuerwehr konnte nicht eingreifen: http://www.badische-zeitung.de/windrad-auf-dem-lahrer-langenhard-brennt-landwirte-helfen-beim-loeschen

Im Windkraft-Journal sind weitere Unfälle nachzulesen: https://www.wind-kraft-journal.de/sch%C3%A4den

Der Brand einer Windkraftanlage zeigt das Gefahrenpotenzial auf, das mit dem Bau von Windindustrieanlagen im Wald verbunden ist. Offenbar können die Feuerwehren bei Windindus-   trieanlagen im Wald nicht auf die Infrastruktur für eine Löschwasserversorgung zurückgreifen, die in Wohn- und Gewerbegebieten vorgeschrieben ist.

Wie problematisch die Brandbekämpfung an einer WEA sein kann ist aus einem Beitrag in www.feuerwehrleben.de zu entnehmen: http://www.feuerwehrleben.de/brennende-windkraftanlage-feuer-nicht-geloscht-sondern-ausgeklebt/

In dem beschriebenen Fall hätte ein kontrolliertes Abbrennen weitere Gefahren bedeutet: "Durch die Brandausbreitung wäre dann auch die Gondel in Gefahr gewesen die ca. 500 bis 600 Liter  Betriebsstoffe (Öle und Fette) enthält. Somit konnte kontrolliertes Abbrennen nicht die Lösung sein."

In der Fachempfehlung 2012 des Feuerwehrverbandes (DFV) heißt es zum Löscheinsatz bei Windenergieanlagen (WEA):  „Sollte es zu einem Feuer im oberen Teil der WEA gekommen sein … sind die Möglichkeiten für die Feuerwehr in aller Regel sehr beschränkt. Hier sollte von der Option des kontrollierten Abbrennens Gebrauch gemacht werden. Aufgrund der Anlagenhöhe reicht kein Hubrettungsmittel in effiziente Arbeitsbereiche, abgesehen von Problemen mit gegebennefalls nicht ausreichendem Druck und / oder Löschwasser.  Besonders wichtig ist in diesem Fall das Schaffen eines Sicherheitsbereichs durch äußerst weiträumiges Absperren. Bei dem Abbrennen ist von herabfallenden Teilen auszugehen….  Daher muss ein Radius von mindestens 500 Metern unzugänglich gemacht werden, bei markantem Wind ist in Windrichtung das Doppelte einzuplanen“

§ 15 im Baurecht regelt den Brandschutz:

(1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und  bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

(6) Zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr müssen geeignete und von öffentlichen Verkehrsflächen erreichbare Aufstell- und Bewegungsflächen  für die erforderlichen Rettungsgeräte vorhanden sein.

Zu (1): Wirksame Löscharbeiten sind bei Windkraftanlagen im Falle eines Generatorbrandes nicht möglich. Die Feuerwehr muss einen Sicherheitsabstand für die Löschmannschaft halten und die Anlage  "kontrolliert" abbrennen lassen. Ein kontrolliertes Abbrennen ist selbst auf offener Fläche schwierig. Im  Wald ist dies aussichtslos. Der Funkenflug ist nicht zu kontrollieren und niemand kann überblicken, wo ein brennendes Teil herabstürzt.

Zu (6): Im Winter müssen die Zufahrtswege und die Freiflächen um die Windkraftanlage für die Durchführung von Löscharbeiten dauerhaft freigehalten werden. Dies bedeutet regelmäßig zu räumen. Dadurch wird es schwieriger für Waldtiere, in der Winterzeit Ruheplätze zu finden.

Somit bleibt im Bezug zum Baurecht die Frage offen, ob denn eine Windkraftanlage aus Brandschutzgründen in der offenen Landschaft oder im Wald genehmigungsfähig ist. Zudem stellt sich die Frage der wiederholten Störung der Habitate von wildlebenden Arten durch die Eingriffe zur Freihaltung der Zufahrten und Löschräume. Diese sind jedoch nach den Recherchen der Bürgerinitiative Stauferland bei den Genehmigungsvefahren nicht ausschlaggebend.

Eine zusätzliche Gefährdung bei der Produktion von Windkraftanlagen entsteht aus der Gewinnung der seltenen Erde Neodym. Diese wird in modernen, getriebelosen Windkraftanlagen verbaut. Es ermöglicht die Herstellung von günstigen und hocheffektiven Magneten für Generatoren. Die Gewinnung des Metalls ist problematisch. Bei der Trennung von Neodym aus dem Gestein entstehen, neben radioaktivem Uran und Thorium, giftige Abfallprodukte. Sie können ins Grundwasser gelangen und gefährden die Umwelt und die Menschen. Siehe auch NDR-Bericht vom 28. April  2011 in Panorama: „Das schmutzige Geheimnis sauberer Windräder