Wie bereits im Beitrag "Die Regionalplanung für Vorranggebiete der Windindustrie ist offengelegt" berichtet, ist die Windkraftplanung des Regionalverbandes Stuttgart, wie auch bei anderen Regionalverbänden ausgelegt. Wenn Sie in den anderen Regionen von Baden-Württemberg wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Regionalverband.

Bis zum 2. Februar 2024 können nun Stellungnahmen zu den Planungen der Region Stuttgart aus der Bevölkerung für die einzelnen Vorranggebiete eingereicht werden. Einen ersten Überblick erhalten sie im Beitrag zur Offenlegung.

Wen es im Schurwald betrifft, ist aus der Planvorlage zu entnehmen, die wir ins Google Earth übertragen haben.

Suchlaufkulisse-Region-Stuttgart-Schurwald-2023

In unserem Beitrag "Der Windwahn greift um sich - die Planungen laufen auf Hochtouren" haben wir bereits berichtet. Zum Stand der Offenlegung am 25.10.2023 hat sich wenig verändert. In der Praxis zeigt sich, dass die Gebiete nicht scharf begrenzt sind. Damit sind bei den konkreten Standorten für WKA auch Abweichungen möglich. Letztendlich entscheidet der Planer.

Ihre Stellungnahmen sollten einen persönlichen Bezug zu den ausgewiesenen Gebieten haben. Gleichlautende Stellungnahmen werden zumindest in der Region Stuttgart als eine gewertet und zusammengefasst nur im Internetportal der Region beantwortet.

Damit ist es wichtig, dass man sich mit den Unterlagen auseinandersetzt, die auf der Homepage des Verbandes Region Stuttgart unter folgendem Link herunterzuladen sind:

https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf es bei den Stellungnahmen ankommt. Auch haben wir eine Einzel-Stellungnahme vorbereitet und den Umweltbericht kommentiert.

Wie immer, wenn Regierende ein politisches Ziel verwirklichen wollen, wird das Thema äußerst komplex aufbereitet. Lassen Sie sich nicht entmutigen, lesen Sie den Umweltbericht sorgfältig durch und vergleichen Sie diesen mit den Angaben im Steckbrief des Vorranggebietes (VRG), für das sie Stellung nehmen wollen.

Überlegen Sie sich, ob sie zu den folgenden Themenbereichen Argumente für eine Beeinträchtigung durch die Ausweisung des VRG und die Bebauung mit Windindustrieanlagen aufbringen können:

  • Landschaftsbild und historische Bezüge, Sichtachsen
  • Wasserschutzzonen, Quellbereiche, Bodenverdichtung
  • Bodenschutz für hochwertige Böden in der Landwirtschaft
  • Ökologischer Nutzen des Waldes als Wasserspeicher
  • Erholungsraum des Waldes, Lärmeintrag, Scheuchwirkung
  • nachteilige Wirkung auf den Tourismus, Wanderwege, Schutzhütten, Grillplätze und Aussichtspunkte
  • Lärmbelästigung durch Nähe zur Wohnbebauung, Kumulation mit anderen Lärmquellen
  • Körperschalleintrag durch die Maschinenschwingungen in den Untergrund und deren Verbreitung
  • Umzingelung von Ortschaften, Galeriebildung von Anlagen
  • Schattenschlag der Rotoren in angrenzende Erholungsgebiete oder Wohngebiete
  • Verlust von Immobilienwerten, optische Bedrängung
  • Fledermausschutz, Winterquartiere, Wochenstuben
  • Greifvogelschutz, Vorkommen von gefährdeten Arten
  • Vogelzug von Stare, Lerchen oder andere
  • Entwicklung für Biotopvernetzung und FFH (Flora, Fauna, Habitat) Gebiete
  • Eingriffe in den Wald durch Stromleitungsbau, Zerschneidung von Landschaften
  • Naturschutz, Artenvorkommen

Sie müssen auch keine ellenlange Abhandlung zu allen Themen schreiben. Greifen Sie die Themen heraus, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie Hunde- oder Pferdehalter sind und Ihre Erholung in der Natur suchen, mit Ihren Tieren; wenn Sie eine Damwildzucht haben und um das Fluchtverhalten Ihrer Tiere besorgt sind, wenn Ihnen historische Sichtbeziehungen zu Burgen, Schlösser oder Kirchen am Herzen liegen, wenn Sie gerne Greife beobachten oder Ihnen auch nur die unverbauten Wiesen, Felder und Wälder wichtig sind. Auch wenn Sie als Landwirt im Außenbereich durch ein Vorranggebiet Sorge um Ihre Ackerböden, Quellzuflüsse, Ihren Viehbestand oder um Ihre Nachtruhe haben, schreiben Sie.

Wenn Sie in einem Verein sind, einem Sportverein, Naturschutzverein oder Heimatverein, machen Sie sich gemeinsam Gedanken, diskutieren Sie die Eingriffe durch Industriemaschinen in unserer lebendigen Natur. Diskutieren Sie auch in der Familie, fragen Sie Ihre Kinder, was ihnen wichtig ist. Hier, auf unserer Homepage bekommen Sie die nötigen Informationen zur Energiewende und Windstromerzeugung.

Lassen Sie sich aber nicht verwirren, mit Windkraft und Sonnenstrom könne man den Klimawandel aufhalten. Im Gegenteil: Die schiere Anzahl der benötigten Maschinen und die erst zu entwickelnde Infrastruktur zur bedarfsgerechten Versorgung sprengt jegliche Kosten und auch jeglichen Maßstab in der Ausbeutung unseres Planeten.

Wir möchten hier eine Hilfestellung geben, indem wir den Umweltbericht kommentiert haben und die Argumente für eine Stellungnahme aufzeigen, am Beispiel des vor dem Hohenstaufen liegenden VRG GP-02 auf den Höhen bei Birenbach und Wäschenbeuren am Rande des östlichen Schurwaldes.

Der von uns kommentierte Umweltbericht nimmt allgemeine Argumentationen für die Planung der Region Stuttgart auf, aber auch spezielle, für die Betrachtung des VRG GP-02 im Schurwald. An diesem Beispiel kann jeder für seine Planung eine Argumentationskette zur Einwendung aufstellen. Der kommentierte Bericht kann hier heruntergeladen werden (42 MB):

Auch hat unser Mitglied Ewald Nägele die Kommentierung des Umweltberichtes zusammengefasst und mit weiteren Ausführungen versehen. Diese Ausarbeitung mit den Verweisen auf den Umweltbericht können Sie als Vorlage für Ihre Arbeit nehmen. Die Quellen im Literaturverzeichnis untermauern die Argumentation. Hier steht er zum Download bereit:

Eine allgemeine Stellungnahme zum Schurwald können Sie hier herunterladen. Weitere Infos und Argumente finden sie in unserem Beitrag "Weitere Hilfestellung zu den Stellungnahmen". Dort finden Sie auch nochmal die allgemeine Stellungnahme zum Schurwald.

Zudem möchten wir auf unsere Kurzstellungnahme verweisen für das VRG GP-02. Sie ist hier herunterladbar:

Keine Angst, Sie müssen keine Visualisierungen der Maschinen oder Fotos von seltenen Vögeln vorweisen. Einfache Landschaftsaufnahmen genügen, um zu zeigen, was sie schützen wollen und wie schön es bei Ihnen im unverbauten Zustand noch ist. Wenn Sie Ansichten von Karten benötigen, dann ist die topografische Karte der LUBW hilfreich. Sie steht im Netz und es können Ausdrucke oder Screenshots gefertigt werden. Aber auch Google Earth oder Google Maps bieten einen guten Überblick.

Auch ist hilfreich, wenn man den Gemeinderat oder seinen Bürgermeister (als Mensch) einbeziehen kann, eine Stellungnahme zu schreiben. Der Verein Mensch Natur hat bei den von der Ausweisung betroffenen Gemeinden von GP-02 seine Unterstützung zu einer Stellungnahme bereits zugesagt.

Die Stellungnahmen sind bis zum 2. Februar 2024 möglich.

Innerhalb dieses Zeitraums stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:

  • per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Post (Einwurfeinschreiben) an

Verband Region Stuttgart
Kronenstraße 25
70174 Stuttgart