Die Regionalverbände haben die erste Planung der vorgeschlagenen Windkraftgebiete mit den Stellungnahmen überarbeitet. Dabei sind einige Gebiete verkleinert oder herausgefallen, aber auch weitere vergrößert worden oder sogar hinzugekommen. Die Regionalplanung Wind ging dann in die zweite Offenlage. Dies bedeutet, dass für die veränderte Gebietskulisse weitere Stellungnahmen abgegeben werden konnten.
Die Planungen werden von den einzelnen Verbänden unterschiedlich gehandhabt. Auch sind keine allgemeingültigen Ratschläge möglich. Es können naturfachkundliche Gründe sein, oder auch Gründe des Wasserschutzes, des Denkmalschutzes oder der Lärmbelästigung, optische Bedrängung und Umzingelung, die einer Planung entgegenstehen. Hierzu verweisen wir auf unsere Beiträge „Sauberes Wasser – saubere Luft“, „Staatsorgane und die Pflicht zur Vorsorge“ und „Gelebter Naturschutz“.
Für die Region Stuttgart, in der der Verein Mensch Natur beheimatet ist, kann man die veränderte Gebietskulisse abrufen unter:
https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/
Die Karte mit den Veränderungen hierzu sind unter diesem Link einsehbar:
Die gebietsbezogenen Hinweise zu den Änderungen und die Kommentare zu den eingegangenen Stellungnahmen sind hier zu finden:
Der Verein Mensch Natur hat nun eine weitere Stellungnahme gegen die Industrialisierung des Schurwaldes eingebracht. Es liegen uns zusätzliche Erkenntnisse für das geplante und nun etwas verkleinerte Vorranggebiet GP-03 vor. Auch können wir zu dem herausgefallenen Plangebiet GP-02 weitere Beobachtungen zu unseren eingebrachten naturfachkundlichen Gutachten liefern, die die Herausnahme nochmals bekräftigen. Unsere Stellungnahme nimmt die Hinweise der Träger öffentlicher Belange aus der ersten Offenlage zu den Plangebieten auf und führt die Argumentation konsequent weiter.
Die Stellungnahme ist auch für weitere Anschreiben und Stellungnahmen z. B. an die Genehmigungsbehörden und Gemeindevertreter nützlich und kann hier heruntergeladen werden:
Weitere Informationen zu den Stellungnahmen finden Sie in unseren Beiträgen „Die Regionalplanung für Vorranggebiete der Windindustrie ist offengelegt“, „Stellungnahmen zu den Windkraftplanungen“ und „Weitere Hilfestellung zu den Stellungnahmen“.
Ihre persönliche Stellungnahme an den Verband Region Stuttgart konnte über das Online-Formular auf der Internetseite https://beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart-wind2 oder elektronisch in Textform an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden. Sie konnte auch zur Niederschrift gegenüber dem Verband Region Stuttgart während der Sprechzeiten Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr vorgebracht werden (nicht am 20. Juni und 3. Juli 2025).
Wenn Sie in Ihren Schreiben Bezug nehmen wollen auf unsere Stellungnahme, können Sie den nachfolgenden Text in Ihr Schreiben kopieren:
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Betr.: Stellungnahme an die Region Stuttgart zur 2. Offenlage der Teilfortschreibung des Regionalplans für Windenergie im Schurwald.
Der Schurwald ist ein Erholungswald, ein naturnahes Mischwaldgebiet und ein Wasserschutzwald mit einer hohen Biodiversität und Klimawirksamkeit. Daher wurden in der Vergangenheit viele Schutzzonen im Schurwald eingerichtet – Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, Schonwälder, Waldrefugien, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete. Auch dient der Schurwald als Trinkwasserreservoir für die Bevölkerung. Die Landschaftsbildqualität wird im Schurwald vom Verband Region Stuttgart generell als hoch bis sehr hoch eingestuft und beinhaltet ausgewiesene Landschaftsparks.
Ich bitte um Herausnahme des Schurwaldes aus der Regionalplanung zu den Vorranggebieten für Windenergie. Dieser wichtige Schutzwald darf durch den massiven Eingriff durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlage nicht zerstört werden. Der Schurwald muss im öffentlichen Interesse ein Vorranggebiet für die Natur und die Menschen bleiben.
Ich schließe mich der Stellungnahme des Vereins Mensch Natur e.V. vollumfänglich an.
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